Alpha Productions

Stand: 09.05.2001


Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche Veranstaltungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

  1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt
  2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  4. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  5. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewisen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  8. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
  9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm - sofern vorgesehen - zu ändern.
  13. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.
  14. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
  15. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
  16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Veranstaltungen

Bei privaten Veranstaltungen gelten ausschließlich die Vertrags- und Rahmenbedingungen des jeweiligen privaten Veranstalters, da davon auszugehen ist, dass es sich um eine geschlossene Gesellschaft mit geladenen Gästen handelt.
 
Impressum


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