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Stand: 09.05.2001 Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche
Veranstaltungen
Mit dem Erwerb
einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber
den nachfolgenden Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
- Jugendliche unter
16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt
- Der Veranstalter
hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, Länge, Inhalt und
Lautstärke der Veranstaltung.
- Bei Konzerten kann
aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen.
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des
vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- Das Mitbringen von
Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen,
Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis
vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle
statt. Der Ordnungsdienst ist angewisen, Leibesvisitationen
vorzunehmen.
- Das Recht, den
Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der
Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
- Das Mitbringen von
Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich
nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den
privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird
strafrechtlich verfolgt.
- Beim Verlassen des
Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre
Gültigkeit.
- Vertragliche
Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich
zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter
zustande.
- Zurücknahme der
Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der
Eintrittskarte erstattet.
- Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder
terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund
auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
- Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm
- sofern vorgesehen - zu ändern.
- Beim Parken
beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie
unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.
- Der Besitzer der
Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter
ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen
verantwortlich.
- Der Erwerb von
Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Kaufen Sie Ihre
Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für private Veranstaltungen
Bei privaten Veranstaltungen gelten
ausschließlich die Vertrags- und Rahmenbedingungen des jeweiligen
privaten Veranstalters, da davon auszugehen ist, dass es sich um eine
geschlossene Gesellschaft mit geladenen Gästen handelt. Impressum
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